Miteinander der Generationen in der Samtgemeinde Dransfeld.
Ist der CDU-Prüfantrag an die Verwaltung zum Folgeprogramm Mehrgenerationenhäuser gerechtfertigt? Die CDU-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Dransfeld hat zur Ratssitzungam 12. Mai 2011 einen Prüfantrag eingebracht zur möglichen Teilnahme am "Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II", ausgeschrieben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Verwaltung soll durch eine Prüfung aufzeigen, ob die Voraussetzungen einer Antragsberechtigung vorliegen hinsichtlich des Bedarfs, einer vorhandenen Liegenschaft, der Finanzierung sowie eines Betreibers.
Im ablaufenden "Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser (MGH)" erhalten seit 2008 bundesweit ca. 500 Einrichtungen über einen Zeitraum von 5 Jahren jährlich 40.000 €uro.
Für das Folgeprogramm, an dem sich auch bestehenden MGH beteiligen können, ist ebenfalls eine Förderung in Höhe von 40.000 €uro vorgesehen, jedoch zur nachhaltigen Entwicklung ein kommunaler Beitrag von 10.000 €uro eingefordert, der aus Landesmitteln aber auch von der heimischen Wirtschaft beigesteuert werden kann und sollte.
Das Interessenbekundungsverfahren für das o.a. Aktionsprogramm MGH II läuft bereits im Juli 2011 an, dem sich im Dezember 2011 das Auswahlverfahren, die Absprache mit den Bundesländern sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren anschließt.
Mit dem durch die CDU-Fraktion eingebrachten Prüf-Antrag soll sichergestellt werden, dass innerhalb der Samtgemeinde sich die Gremien mit der Thematik befassen und nicht vorschnell aus einer Prüfung aussteigen, wie es die Stadt Dransfeld vor 5 Jahren auf Anfrage und entsprechende Angebote vom Betreiber der Seniorenwohnanlage getan hat.
Unterstützt wurde der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion.
Die Fraktionen von SPD und Wählergemeinschaften sahen sich nicht in der Lage, dem Prüfantrag zu zustimmen und enthielten sich der Stimme.
Nach deren Auffassung sollte u.a. keine Erwartungshaltung geweckt werden, die wir von Seiten der Samtgemeinde auch aus finanziellen Gründen nicht erfüllen können.
Genau dieser Gesichtspunkt wurde zur Begründung des Prüfantrags ausdrücklich von der CDU-Fraktion mit aufgeführt.
Bei dem Prüfantrag an die Verwaltung soll es deshalb auch darum gehen, den Bedarf, die Notwendigkeit eines MGH und Umsetzungsmöglichkeiten innerhalb der Samtgemeinde zu ermitteln und gleichzeitig aufzuzeigen, welche Einrichtungen, Institutionen und freiwilligen Dienste /Angebote es gibt, die bei entsprechender Vernetzung ein MGH erforderlich machen oder nicht.
Vor dem Hintergrund, dass die Samtgemeinde gerade in den letzten Jahren sich auf die Gestaltung sozialer Projekte konzentriert hat, sind für die Finanzierung eines MGH umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, die die Samtgemeinde wegen ihrer dramatischen Finanzlage alleine nicht aufbringen kann.
Deshalb ist es erforderlich, innerhalb kurzer Frist, alle Interessierten aus sozialen Einrichtungen und Gruppen, dem Bereich Bündnis für Familie, dem Seniorenbeirat, der Sozialstation, um nur einige zu nennen, möglichen Betreibern und Finanzgebern an einen Tisch zu bekommen, damit sich mit diesem Thema eines weiteren generationenübergreifenden Projekts, einem guten Miteinander der Generationen, innerhalb der Samtgemeinde vorbehaltslos auseinandergesetzt und Lösungsansätze aufgezeigt werden.
Dazu soll der Prüfantrag der CDU-Fraktion im Samtgemeinderat dienen.